Was darf der Staat?

Beitrag einer Teilnehmerin auf der Podiumsveranstaltung des AStA am 14.1.26

Geposted von " GöKB " am 01.02.2026

Als ich mich für den Protest mit der Letzten Generation entschieden habe, habe ich damit gerechnet, dass ich meine Personalien abgeben muss. Nach ähnlichen Protesten mit anderen Gruppen (z.B. Extinction Rebellion) hatte ich Ordnungswidrigkeitsverfahren bekommen, da ich mich der Beschränkung der Versammlung auf den Gehwg durch die Polizei widersetzt hatte. Ich war also darauf gefasst, Bußgeldbescheide zu erhalten. Selbst als es erste Strafbefehle gab, war ich darauf vorbereitet.

Da ich mit den Strafbefehlen nicht einverstanden war, legte ich Widerspruch ein, es kam zu Gerichtsverfahren und bisher wurde ich auch zweimal verurteilt. Nach § 240 (Nötigung) und nach § 113 (Widerstand gegen Vollzugsbeamte mit Gewalt).

Ich habe also protestiert, wurde für den Protest von der Staatsanwaltschaft angeklagt und von einem Gericht verurteilt. Ein scheinbar vollkommen normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, sollte man meinen.

Kriminalisierung der LG, Veranstaltung des AStA am 14.1.2026

Mein subjektives Erleben dessen, was ich in den letzten 2 Jahren vor Gericht beobachtet und erfahren habe, war jedoch alles andere als „normal“. Und deshalb ist es wichtig, dass wir darüber sprechen, was mir und anderen Protestierenden in den Gerichten, aber auch in den Ermittlungen, die den Prozessen vorangehen, widerfährt.

Zunächst ist es durchaus bemerkenswert, dass, obwohl sich die Protestform über die Zeit nicht verändert hat, sich der Umgang der Behörden von einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit zu einer Verfolgung als Straftat verändert hat. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als die Proteste überregional Aufmerksamkeit erregten.

Es ist durchaus möglich, dass wir uns bei einigen Protesten in einer Grauzone der Legalität bewegten, deshalb halte ich es auch für möglich, dass es nach gründlicher Prüfung des Einzelfalls auch zu einer Verurteilung kommen kann. Nur habe ich in den letzten Jahren viele Prozesse begleitet, in denen es überhaupt nicht zu einer gründlichen Überprüfung des Einzelfalls gekommen ist. Oder es wurde sehr gründlich der Tatbestand geprüft, aber keine Verwerflichkeitsprüfung vorgenommen, die zu einem Nötigungsverfahren dazugehören sollte.

Ich bin inzwischen zu folgendem Schluss gekommen: Es war nie das Ziel der Staatsanwaltschaften, diese Gerichtsverfahren zu führen, um festzustellen, ob wir nun Straftäter seien oder nicht. Das Ziel, diese Verfahren zu führen, war, eine politische Bewegung zu stoppen.

Es ist dabei längst nicht nur bei juristischen Verfahren geblieben. Im Rahmen der Ermittlungen kam es z.B. zu Hausdurchsuchungen oder Kontenabfragen.

Ich kenne einen Fall, da wurde die Herausgabe von Kontoauszügen von 5 Konten über einen Zeitraum von über 12 Monaten erwirkt. Der Tatvorwurf: Nötigung. Die Kontenabfrage erfolgte vordergründig zur Gehaltseinschätzung. Dies erscheint nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch rechtswidrig, das deutlich mildere Mittel, wie z.B. den Angeklagten oder den Arbeitgeber des Angeklagten zu befragen, nicht ausgeschöpft wurden.

Das, was ich in den letzten Jahren durch Staatsanwaltschaften und Gerichte erfahren habe, hat bei mir also immer wieder zu der Frage geführt: Was darf eigentlich der Staat?

Dabei sind nach meiner Beobachtung sowohl die öffentliche Debatte um die Proteste der Letzten Generation als auch die Prozesse geprägt von Missverständnissen:

  1. Immer wieder begegnet uns im Gerichtssaal die Auffassung, was wir machten, sei ja ziviler Ungehorsam, also müsse es sich ja um Straftaten handeln. Dies ist natürlich ein Zirkelschluss, wir stehen in den Momenten ja gerade vor Gericht, wo darüber entschieden werden muss, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Aber auch von verschiedenen Theorien des Zivilen Ungehorsams ausgehend, geht es nicht per se darum, Straftaten zu begehen. Es geht vielmehr um einen Regelbruch, eine Normverletzung, die Aufmerksamkeit und Irritation erzeugen soll.
  2. Im öffentlichen Diskurs und auch in den Gerichten heißt es oft, die Letzte Generation „wolle mehr Klimaschutz“. Das legen einige konkrete Forderungen der Letzten Generation nahe, dennoch hat die Gruppe in ihren Protesten immer darauf hingewiesen, dass sie diese Proteste nur für notwendig halte, da unsere Regierung sich nicht an das völkerrechtlich bindende Pariser Klimaabkommen hält. Dass dies bindend ist, hat das BverfG 2021 in einem Beschluss festgestellt. Es sind also sowohl der Weg der politischen Mehrheiten (das Pariser Abkommen wurde vom Bundestag 2016 einstimmig ratifiziert) als auch der Weg über die Gerichte bereits ausgeschöpft, um die Regierung zum Handeln zu bringen. Der politische Konflikt zwischen Regierung und Zivilgesellschaft ist also deutlich größer, als einfach „mehr Klimaschutz“.
  3. Häufig begegnet uns der Vorwurf, mit unseren Protesten lege die Letzte Generation es schließlich darauf an, vor Gericht zu kommen. Das ist, zumindest, was die Straßenblockaden betrifft, falsch. Gerade aus den Erfahrungen früherer Proteste ergab sich die Erwartung, es werde sich um Ordnungswidrigkeiten handeln. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass ein Großteil der Aktionen von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind. Über entsprechende Verfassungsbeschwerden ist bisher nicht entschieden.
  4. Auch von unserer Seite gibt es Missverständnisse. Ich selbst habe lange Zeit das Gefühl gehabt, wir würden mit Absicht politisch verfolgt, ich unterstellte den Richter:innen eine Intention, uns verurteilen zu wollen. Das sehe ich heute anders. Politische Verfolgung kann passieren, ohne dass alle Beteiligten dies mit Absicht tun. Politsche Verfolgung ist aber dann wahrscheinlich, wenn auf politischen Protest eine politische Antwort ausbleibt und stattdessen die Staatsanwaltschaften über Strafverfolgung versuchen, die Proteste zu beenden. Das hat viel mit „law and order“ zu tun, aber wenig mit einer offenen Demokratie, die ihre Zivilgesellschaft schützt. Eine Hauptfunktion des Rechtsstaates ist aber doch genau das: er soll Bürger:innen vor dem unverhältnismäßigen Zugriff des Staates schützen. Strafgerichte handeln häufig nach Gewohnheiten, ohne die politischen Auswirkungen ihres Handelns zu reflektieren. Dabei haben sie eine große Macht, durch Strafverfolgung ganze Bewegungen zu brechen, wie dies auch bei der Letzten Generation der Fall war. Politische Verfolgung ist nicht zwingend ein großer Plan, der von oben durchgedrückt wird. Politische Verfolgung passiert, wenn viele einzelne Puzzlestücke sich so auswirken, dass Bürgerinnen und Bürger, die politisch altiv sind, vor dem Zugriff des Staates nicht mehr geschützt werden, weil viele Verantwortliche sich ihrer Verantwortung entziehen.

Üblicherweise wird in einer Demokratie politischer Protest politisch beantwortet. Das sollte er zumindest. Ein Beispiel dafür, dass das durchaus auch zur politischen Praxis gehört, sind die Bauernproteste von vor 2 Jahren:

Es gab eine politische Entscheidung, darauf folgte politischer Protest, der sich an Politiker:innen richtete, aber dabei eine große Aufmerksamkeit erzeugte, indem er große Teile der Bevölkerung in ihrem Alltag störte, insbesondere auf dem Weg zur Arbeit.

Ich finde, dass wir als Gesellschaft solche Einschränkungen aushalten müssen, wenn wir in einer Demokratie leben wollen.

Was ich hingegen bedenklich finde: es gab unter den Bauernprotesten durchaus gewalttätige Ausbrüche. Trotz offensichtlich antidemokratischer Protestformen kam es in der Folge zu politischen Verhandlungen der Protestierenden und den verantwortlichen Politiker:innen. Und die Protestierenden bekamen ihre Forderungen zu hundert Prozent erfüllt.

Der friedliche Protest der Letzten Generation hingegen blieb unbeantwortet und wurde stattdessen den Behörden und den Gerichten überlassen. Es wäre die Aufgabe der Gerichte gewesen, diese Konfliktverschiebung von der Straße in die Gerichte zu unterbinden. Dies hätte durch z.B. durch gut begründete Freisprüche anstatt massenhafter Einstellungen gelingen können.

Verurteilungen hingegen nützen unweigerlich denjenigen, die gegen uns hetzen, uns als dumm, gefährlich und kriminell bezeichnen, ohne dass dies die eigene Intention der Rechtsprechenden sein muss.

Das heißt aber auch: wer uns freispricht, stellt sich auf unsere Seite. Das ist ein Problem. Wer will sich schon mit Klimaklebern gemein machen?

Der Ausweg war in vielen Verfahren eine milde Verurteilung, am unteren Ende des Strafmaßes. Oder eine Einstellung. Hauptsache, kein Freispruch.

In Berlin hat es im Zusammenhang mit der letzten Generation insgesamt über 5000 Verfahren gegeben, die Einstellungsquote beträgt 47% (Zahlen vom Gericht, Die Zeit hatte angefragt).

Den Staatsanwaltschaften war durchaus daran gelegen, Freisprüche gezielt zu verhindern. So ist mir z.B. ein Fall mit Aktenzeichen bekannt, in dem die StA zunächst im AG-Verfahren ein Einstellungsangebot abgelehnt hat. Nachdem dann freigesprochen wurde, ist sie gegen den Freispruch in Berufung gegangen, um dann vor dem Landgericht einer Einstellung doch noch zuzustimmen. Jede Einstellung, die einen Freispruch verhindert, trägt dazu bei, dass aufgrund rechtskräftiger Verurteilungen eine scheinbar „gefestigte Rechtsprechung“ vorliegt.

Dabei gibt es gute Gründe für eine Einstellung, auch für Aktivist:innen. Zum Beispiel, um sich der Last der Verfahren zu entziehen. Der praktischen, der organisatorischen, der emotionalen und ganz pragmatisch auch der finanziellen Last.

Auch ich habe schon einer Einstellung zugestimmt. Da ich schlicht keine Kapazitäten für noch ein Verfahren hatte. Aber auch, weil das Angebot zur Einstellung zu einem sehr frühen Zeitpunkt kam, nämlich direkt nach meinem Widerspruch zum Strafbefehl. Keine Ladung, keine Vorbereitung auf einen Prozess, keine wochenlange Anspannung, keine Organisation einer Reise nach Berlin.

Aus gesellschaftlicher Sicht ist das allerdings hoch problematisch. Denn welche Aktionen werden denn eingestellt? In der Regel die, die gar nicht „so schlimm waren“. Vielleicht nicht so lange gedauert haben, bei denen der Verkehr schnell wieder floss, wo die Reihenfolge von Räumung und Auflösung durcheinander geriet usw usf.

Also potentiell Aktionen, die möglicherweise sehr wohl unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen und bei denen eben gerade keine Nötigung und schon gar kein Widerstand mit Gewalt vorliegt.

Ich wage also zu behaupten, dass durch die vielen Einstellungen viele Freisprüche „verloren“ gegangen sind. In Bezug auf Widerstand ist dies noch etwas komplizierter. In Göttingen z.B., wird der Widerstand gar nicht erst angeklagt. Gelegentlich kommt es in Verhandlungen auf, wurde aber jedes Mal sowohl von der StA als auch den Richterpersonen verworfen. Wie soll es aber Freisprüche geben, wenn es nicht einmal zu einer Anklage kommt?

Während wir uns in der Bewegung also strategisch dafür entschieden, nur wenige Präzendenzfälle durch die Instanzen zu bringen, schuf insbesondere das Amtsgericht Tiergarten mit massenhaften Einstellungen auf der einen und unzähligen, teils absurden Verurteilungen auf der anderen Seite eine scheinbar gefestigte Rechtsprechung, auf die Staatsanwaltschaft und Richter:innen sich nun fortwährend berufen, obwohl Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe liegen.

In einem mir ebenfalls mit Aktenzeichen bekannten Fall hat eine Richterin aufgrund der ausstehenden Entscheidung eine Aussetzungsverfügung erlassen. Dagegen ist die StA Berlin vor dem LG vorgegangen und hat Recht bekommen. Nun wird auch dieses Verfahren geführt, ohne dass eine gefestigte Rechtssprechung vorliegt.

Zusammenfassend geht es bei diesen Verfahren schon lange nicht mehr um den Tatbestand der Nötigung oder des Widerstandes mit Gewalt. Im Kern geht es darum, wie der Rechsstaat mit politischem Protest umgeht, wenn eine politische Antwort ausbleibt.

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