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„Das ist halt Jura!“
Prof. Murmann reagierte auf meinen Input und den meines Co-Redners mit dem Einwand, dass das, was wir aus den Gerichtsverfahren berichteten, zwar nicht unproblematisch sei, aber keineswegs spezifisch, er antwortete darauf mit dem Satz: „Das ist halt Jura!“
Er wisse um die Problematik, dass z.B. Staatsanwaltschaft und Richterperson sich häufig gut kennen, teils auch schon kollegial zusammengearbeitet hätten, wodurch die Trennung von Staatsanwaltschaft auf der einen Seite und Richterposition als neutrale Instanz verschwimmen könne.
Tatsächlich hatte ich in meinem Beitrag zuvor darauf hingewiesen, dass es sich im Gericht oft wie 2 gegen 1 angefühlt habe und die Richterperson durch persönliche Nähe zur Staatsanwaltschaft nicht als neutral wahrgenommen wurde. Das sei laut Murmann ein strukturelles Problem in Amtsgerichten und kein spezifisches in unseren Verfahren.
Vorortung innerhalb der Machtstrukturen
Dem möchte ich entschieden widersprechen. Da es in unseren Verfahren darum geht, dass protestierende Menschen angeklagt werden, erwarte ich eine besondere Sensibilität von den Gerichten.
Die Proteste der Letzten Generation haben auf tatsächlich bestehende Missstände im Regierungshandeln hingewiesen bei teils großer Gegenwehr von Staatsanwaltschaft und Richterpersonen. Während Murmann das von uns Geschilderte als unspezifische Normalität in den Gerichten einordnet, kann ich mir nicht vorstellen, dass jedes andere Stafverfahren mit der gleichen Emotionalität, sowohl von Staatsanwaltschaft als auch von Richterpersonen, geführt wird, wie wir es erleben.
Für mich zeigt sich in dieser Emotionalität eine Überforderung, eine kritische Reflexion der Machtstrukturen ist hier meines Erachtens dringend geboten und könnte den Beteiligten darüber hinaus auch die nötige Kompetenz verschaffen, sich innerhalb dieser Machtstrukturen zu verorten und Abwehrhaltungen aufbrechen.
Wir brauchen ja genau Gerichte, die in der Lage sind, auf zunächst gefühlte Unsicherheiten und Zweifel an der Richtigkeit des eigenen Handelns sensibel und juristisch korrekt reagieren zu können!
Es geht um Grundrechte
Es ist wahrscheinlich nicht Routine, dass es in den Inhalten auf Amtsgerichtsebene um Grundrechte geht, also operieren die Gerichte hier mitunter fachfremd.
Das sollten die Gerichte berücksichtigen und hier mit besonders hoher Sensibilität agieren. Schließlich sollten sich auch Amtsgerichte innerhalb der Demokratie verorten und sich ihrer Machtposition bewusst sein und diese kritisch reflektieren.
Strafrechtliche Verfahren in der Anzahl, wie sie die Teilnehmenden der Letzten Generation getroffen haben, haben in ihrer Gleichzeitigkeit erhebliche Auswirkungen auf die Dynamik einer ganzen Bewegung entfaltet. Die Protestierenden können eben nicht gleichzeitig auf der Straße und im Gerichtssaal sein, jedes Verfahren erfordert mindestens soviel Zeit für wie zum Beispiel die Organisation eines Protestes. Die Auswirkung auf die Bewegung beginnt also bereits mit dem Versenden von Strafbefehlen und ist dabei unabhängig von einem Schuldspruch.
Für die Dynamik einer Protestbewegung ist es also irrelevant, ob einzelne Proteste möglicherweise einmal in letzter Instanz freigesprochen werden, der Effekt der Einschüchterung wirkt sofort. Hier sind also die Amtsgerichte in besonderer Weise gefordert. Denn eine menschenrechtssensible Urteilsfindung kann möglicherweise eben auch in erster Instanz schon zu Freisprüchen führen und haben für die weitere politische Entwicklung eine herausragende Bedeutung.
Die Auswirkungen von Einstellungen gegenüber Freisprüchen
Gut möglich also, dass die von uns erlebten, ausgesprochen häufigen Einstellungen in Amtsgerichten zum normalen Alltag gehören, sie haben aber in unseren Verfahren eine herausragende Bedeutung, da Freisprüche eine andere Auswirkung auf die öffentliche Debatte und damit auch auf die Dynamik einer Bewegung haben. Dies würde aber möglicherweise aufwendige Verfahren bedeuten, die unbequem und in dieser Instanz vermutlich auch unüblich wären. Ein „wir-machen-alles-wie-immer“ wird einer verantwortungsvollen Rechtsprechung, die Demokratie und Rechtsstaat zusammendenkt, nicht gerecht.
Ich möchte also Prof. Murmann widersprechen, dass es nicht spezifisch sei, was uns widerfahre. Es ist deshalb ein spezifisches Problem, da in unseren Verfahren die Staatsanwaltschaft protestierende Bürger:innen verklagt. Die Gewaltenteilung soll dafür sorgen, dass Bürger:innen vor dem übermäßigen Zugriff des Staates geschützt werden. Es ist also bei Verfahren Staat gegen protestierende Bürger:innen immer von herausragender Bedeutung, dass Staatsanwaltschaft und Richter:innen sich ihrer unterschiedlichen Rollen und Verantwortungen bewusst sind. Wenn dies aber zu verschwimmen droht, droht die Gewaltenteilung ihre Schutzwirkung zu verlieren.
Dies ist selbstverständlich auch bei anderen Strafverfahren problematisch, hat gleichwohl aber nicht dieselbe politische Wirkmacht. Auch hierin liegt also durchaus ein spezifisches Problem und ein Unterschied zu anderen Verfahren vor.
Jan Dittmer führte diesen Punkt aus, indem er darauf hinwies, dass die Angeklagten bei Verfahren der Letzten Generation sich von dem Kollektiv anderer Angeklagter vor Amtsgerichten in ihrem soziografischen Hintergrund unterscheiden.
Strukturelle Missstände in der Justiz
Menschen, die sonst vor Amtsgerichten angeklagt seien, stünden häufig am Rande der Gesellschaft. Deshalb sei es selbstverständlich ebenso falsch, diese in strukturell mangelhaften Verfahren zu verurteilen, es habe aber andere gesellschaftliche Auswirkungen.
Mir ist bei diesen Ausführungen Folgendes klar geworden:
als privilegierte Person, die bis zu den Protesten nicht erwarten musste, je mit Gerichten in Kontakt zu kommen, konnte ich davon ausgehen, dass wir in einem vorbildlichen Rechtsstaat leben, in dem in den Gerichten alles seine Richtigkeit hat. Dabei sind Gerichte wie jede andere Institution auch von strukturellen Missständen betroffen. Sie betrafen mich nur nicht.
Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, haben oft weder die Ressourcen noch die gesellschaftliche Akzeptanz oder Aufmerksamkeit, um auf Missstände wirkungsvoll hinweisen zu können. Es ist also gut möglich, dass Einiges der problematischen Abläufe durchaus zum Alltag in den Gerichten gehört. Das ist jedoch keine Entwarnung. Unser Rechtsstaat ist in seiner Alltäglichkeit bereits heute ausgesprochen vulnerabel.
Und es ist umso dringlicher, dass wir diese Missstände und das von uns Erlebte in die Öffentlichkeit tragen.
Versammlungsfreiheit und verfassungskonformer Protest
Ein weiterer Einwand zu unseren Protesten, der uns in Gerichtssälen immer wieder begegnet und den auch Herr Prof. Murmann vorgebracht hat, ist Folgendes: „Wenn Sie das so sehen, dann müssten wir ja auch aushalten, wenn sich jetzt andere, also zum Bespiel Rechtsextreme auf die Kreuzung setzen und sich festkleben.“
Ja, genau. Ich finde, in einer Demokratie mit Versammlungsfreiheit, sollten wir grundsätzlich Protest gesellschaftlich aushalten und (er)tragen müssen.
Vorausgesetzt, dieser Protest ist inhaltlich mit unserer Verfassung vereinbar und die Protestierenden verhalten sich friedlich. So verstehe ich mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das gilt selbstverständlich für alle, die hier leben.
Interessanterweise konnten wir ja insbesondere bei Pegida-Protesten wie auch bei den Bauernprotesten eine nach meinem Dafürhalten sehr weitreichende Toleranz der Institutionen gegenüber den Protesten beobachten, obwohl teilweise verfassungsfeindliche Inhalte vertreten wurden und/oder die Protestierenden durchaus gewaltbereit auftraten.
In diesem Vergleich steckt eigentlich eine Auffassung eines „law and order“ Auftrages, offenbar auch im Selbstverständnis von Strafjustiz, im Sinne von: „wenn wir nicht frühzeitig diese Proteste unterbinden, könnte Chaos ausbrechen“. Andererseits erleben wir, dass wir gesellschaftlich gerade kolossal daran scheitern, Rechtsextremisten juristisch zu begegnen. Das beginnt mit ungeahndeten Hitlergrüßen auf dem Schulhof und endet bei dem Unvermögen, ein Verbotsverfahren einer in Teilen als rechtsextremistisch gesicherten AFD auf den Weg zu bringen.
Hier zeigt sich ein krasser Widerspruch im Regierungshandeln und in dem Handeln der Instituotionen (Polizei, Staatsanwalschaft und Gerichte) in Abhängigkeit von den Inhalten, die Bürgerinnen und Bürger in Protesten oder Alltagshandlungen vertreten. Während die Regierung bei Klimaprotestierenden auf eine Beendigung der Proteste durch die Institutionen verlässt, versucht sie, die Justiz bei einer Prüfung der AFD explizit außen vor zu halten.
Merle