Die sich aus Entscheidungen des Rates zu Bauleitplanungen ergebenden Klimaschäden sollen in ihrer Höhe ermittelt und dem Rat in den routinemäßig beigefügten Klima-Check-Anlagen zur Kenntnis gegeben werden. Ein entsprechender Ratsantrag von Francisco Welter-Schultes (BfnS) liegt dem Rat zu seiner Sitzung am 17.02.2023 vor.
Bislang werden die Auswirkungen von Großbauprojekten auf das Klima bei rechtskräftigen Beschlüssen zu Bebauungsplänen in den Klima-Check-Anlagen zwar als “erheblich” bezeichnet, eine Quantifizierung wird jedoch als “zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich” unterlassen.
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