Göttingen Klimaneutral bis 2030!

Zum Stand des Bürger*innenbegehren

Geposted von " GöKB " am Thursday, May 27, 2021

Göttingen Klimaneutral bis 2030!

Gleich nach der Abgabe erhielt GöttingenZero seitens der Verwaltung die Auskunft, dass eine Prüfung der Unterschriftenlisten aus personellen Gründen kaum vor den Kommunalen/Bundestags-Wahlen zu erwarten sei. Das wären weit über 2 Monate nach Abgabe. Wir fragten direkt nach (im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) §32 Abs. 6 Satz 1 steht: „Der Hauptausschuss entscheidet unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens:“) und boten personelle sowie finanzielle Hilfe an, damit die Listen „unverzüglich“ und gut vor der Wahl ausgezählt und unser Anliegen im Wahlkampf nicht in Vergessenheit geraten würde. Dies wurde von der Verwaltung als rechtlich nicht möglich beurteilt.

GöttingenZero hat am 19.8.2021 schriftlich erneut nach dem Stand der Zählungen nachgefragt, bislang liegt keine Antwort vor.

GöttingenZero will medial noch einmal öffentlich machen, dass solch ein Aufschub bei einem Bürger:innenbegehren für unangemessen gehalten wird.

GöttingenZero schlägt vor: Wenn wir und viele unserer Unterstützergruppen einen Brief verfassen, der an alle OB-Kandidierenden, an alle Fraktionen und auch an das GT/HNA/Extratipp usw. adressiert wird, dann sollte dies nicht unbeachtet bleiben. Dies sollte zeitnah geschehen, denn alle Seiten benötigen ein paar Tage, bis Reaktionen erfolgen können, bis die Presse es aufnimmt usw…

Ein möglicher Rohling für einen Brief, der Arbeit abnehmen soll und gern angepasst werden kann:

Eigene Organisation, Kontaktdaten

Betr.: Bürger:innenbegehren von GöttingenZero „Göttingen klimaneutral bis 2030“

Sehr geehrte Oberbürgermeisterkandidat:innen,

sehr geehrte Fraktionen des Rates der Stadt,

sehr geehrte Presse,

wir haben in den letzten 6 Monaten GöttingenZero beim Sammeln der Unterschriften aktiv unterstützt und haben uns gefreut, dass am 16. Juli 9.600 Unterschriften abgegeben worden sind. Nun möchten wir wissen, wie es weitergeht, denn laut NKomVG §32 Abs. 6 Satz 1 ist über die Zulässigkeit solch eines Bürger:innenbegehrens unverzüglich zu entscheiden, damit zügig eine entsprechende Befragung der Bürgerschaft Göttingens organisiert werden kann. Dies setzt eine Prüfung der Unterschriften natürlich voraus!

Wir fordern die Verwaltung der Stadt Göttingen auf, dieser Gesetzeslage zu entsprechen. Das Anliegen ist existentiell wichtig und verträgt zeitlich keinen Aufschub! Wir möchten hiermit auch sicherstellen, dass das Anliegen im Wahlkampf nicht vergessen wird. Wir möchten die Standpunkte der Parteien und der OB-Kandidat:innen öffentlich wirksam präsent halten, denn für die Wahlentscheidungen sind diese Positionen zentral wichtig.

Wir danken Ihnen im Voraus herzlich für eine zeitnahe Stellungnahme und verbleiben mit besten Grüßen, (…)

Falls möglich, gebt GöttingenZero einen kurzen Hinweis über eure Aktion, denn wenn viele Organisationen sich beteiligen, können wir zählen und mit der Zahl wiederum weiteren Druck aufbauen…