Stellungnahme des Klimaschutz-Beirates zur Berücksichtigung des Klimaschutzes beim Bauen und Wohnen in Göttingen

Presseerklärung des Klimaschutz-Beirates Göttingen

Geposted von " Klimaschutz-Beirat Göttingen " am Monday, April 11, 2022

Aufgrund der auch in der Presse diskutierten Auseinandersetzung um eine Solaranlage auf einem Gebäudes im Bereich der sogenannten „Erhaltungssatzung“, bei der auch der Klimaschutz-Beirat (KSB) vom Hausbesitzer um Hilfe gebeten worden war, hat sich der Klimaschutzbeirat in seinen Sitzungen am 9. Mai und 5. Juli mit Maßnahmen befasst, wie die Vorgaben des Klimaplans 2030 durch Änderungen der bisherigen Praxis bei Baugenehmigungen wirkungsvoller erfüllt werden können. In einer Stellungnahme mahnt der Beirat ein generelles Umdenken an, bei dem Klimaschutz Vorrang gewährt soll gegenüber einem Verwaltungshandeln, das sich zum Teil auf Gewohnheiten und Erlasse stützen muss, die aus Zeiten stammen, in denen die Notwendigkeit des Klimaschutzes, leider noch nicht ausreichend beachtet wurde.

Dafür schlägt der KSB vor, dass bei der Erhaltungssatzung die Beweislast umgekehrt wird: Solaranlagen sollen grundsätzlich genehmigungsfähig sein, Einsprüche dagegen müssen von der Bauverwaltung begründet werden. Auch sollte die Stadt aktiv an Besitzer von denkmalgeschützten Häusern für eine Beratung über Möglichkeiten für PV-Anlagen auf ihren Dächern herantreten. Weiter empfiehlt der Klimaschutzbeirat, Festlegungen in älteren Bebauungsplänen auf bestimmte Wohnformen in Gebäuden aufzuheben und anzupassen. Das betrifft insbesondere z.B. die Umnutzung von Einfamilienhäusern in mehrere Wohneinheiten für Ältere oder in einen Kindergarten; von ähnlichen Problemen waren schon einige Ortsteile betroffen. Generell habe die Quartiersanalyse des Optiwohn-Projekts gezeigt, dass durch andere Zuschnitte der Wohnungen und Umnutzungen große Flächenpotenziale bestehen, für die auch Bedarf vorhanden sei.

Eine dritte Maßnahme betrifft Neubauten auf Grundstücken, auf denen alte Gebäude dafür abgerissen werden müssen: Die im Bestandsgebäude gebundene grau Energie, die Freisetzungen von Treibhausgasen durch den Abriss  und der Energiebedarf (z.B. durch Beton) für Neubauten müssen bewertet werden – und dies zusätzlich zu dem reinen Vergleich der Sanierungskosten zu den Kosten eines Neubaus. Deshalb sollte bei der Planung auf solchen Grundstücken immer auch eine Variante untersucht werden, die den Erhalt und die energetische Sanierung des Bestandes berücksichtigt. Eine Abwägung zwischen den Varianten müsste dann einen Vergleich der schädlichen Treibhausgas-Emissionen beinhalten, dabei sei die Variante mit den geringeren Emissionen vorzuziehen.