Umweltausschuss beschließt Resolutionsvorschlag des Klimaschutz-Beirates zum klimaneutralen UMG-Neubau

Geposted von " Klimaschutzbeirat " am Tuesday, April 5, 2022

Aus Sicht des Klimaschutz-Beirates sollte das Land bei den eigenen Neubauten mit gutem Beispiel vorangehen und Vorreiter beim Klimaschutz werden, so wie es auch der Entwurf des neuen Landesklimaschutz-Gesetzes vorsieht. Danach sollen ab 2024 alle landeseigenen Gebäudeneubauten den Passivhaus-Standard erfüllen und für den Betrieb der Gebäude eine Lebenskostenzyklus-Analyse durchgeführt werden, die steigende Energiekosten, CO2-Preissteigerungen u. ä. berücksichtigt, damit beim Bau Mehrkosten zugelassen werden können, die durch spätere Einsparungen beim Betrieb gedeckt sind.

Damit dies auch für den UMG-Neubau gilt, hatte der KSB einen Antrag im Umweltausschuss eingebracht, mit dem der Rat der Stadt aufgefordert wird, eine entsprechende Resolution an die Landesregierung zu unterstützen. Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit aller Fraktionen mit Ausnahme von CDU (Ablehnung) und FDP (Enthaltung) angenommen! Nun muss der Rat diesen Beschluss noch bestätigen, damit die Resolution durch die Oberbürgermeisterin an die Landesregierung weitergeleitet wird.

Der Text der Resolution lautet:

  1. Der Rat der Stadt Göttingen begrüßt die Erklärung von Minister Thümler, die Machbarkeitsstudie zu Klimaschutzmaßnahmen beim UMG-Neubau bei der Generalplanung zu berücksichtigen.
  2. Ziel muss ein klimaneutraler Neubau und späterer Betrieb der UMG sein, der sicherstellt, dass zum einen die Treibhausgas-Emissionen gegen Null gehen und zum anderen langfristig durch geringe Energiekosten incl. CO2-Abgaben auch die Kosten bei Krankenhausaufenthalten für die Bevölkerung in einem vertretbarem Rahmen bleiben und man nicht Gefahr läuft, wegen hoher Energiekosten bei der medizinischen Betreuung kürzen zu müssen.
  3. Daher ist eine Lebenszykluskostenrechnung, wie sie das derzeit in Beratung befindliche Landesklimaschutzgesetz zukünftig verbindlich für Landesbauprojekte vorsieht, auch für den UMG-Neubau unbedingt nötig. Nur so kann sichergestellt werden, dass höhere Baukosten, die aber beim späteren Betrieb zu deutlichen Energie- und Kosteneinsparungen führen, akzeptiert werden. Die Landesregierung ist aufgefordert, im Haushalt entsprechende Mehrkosten für den UMG-Neubau bereit zu stellen.
  4. Der im neuen Landesklimaschutzgesetz für Landesbauten vorgesehene Passivhaus-Standard sollte auch für den UMG-Neubau schon gelten.
  5. Es ist ein gemeinsames Energieversorgungskonzept von Universität und UMG zu erstellen, das alle Möglichkeiten und Synergieeffekte zur Energieeinsparung und Verminderung der Treibhausgas-Emissionen nutzt.
  6. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Förder-Richtlinien für Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen so zu ändern, dass auch Stiftungen wie die Universität gefördert werden können.