Vier weitere Stellen zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimaplan2030

Antrag des Klimaschutzbeirates an den Rat der Stadt Göttingen

Geposted von " Klimaschutz-Beirat Göttingen " am Saturday, November 13, 2021

Begründung des Antrages

In der Vorlage der Verwaltung „Ressourcenbedarf im Jahr 2022 für die Projekte des Klimaplans Göttingen 2030“ sind verschiedene Projekte erläutert, die in 2022 in Angriff genommen werden sollen und mit entsprechenden Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden.

Nach Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat sich der Klimaschutz-Beirat in seiner letzten Sitzung ausführlich mit dem Haushaltsplan der Stadt und insbesondere mit den dort für Klimaschutz-Maßnahmen vorgesehenen Mitteln und Personalstellen beschäftigt. Die Verwaltung wurde detailliert zu den Einzelpunkten befragt.

In Anbetracht der hoch gesteckten Klimaziele reichen aus Sicht des Klimaschutz-Beirates weder die im Produkthaushalt gesetzten Ziele noch die im Stellenplan vorgesehenen zusätzlichen Stellen aus, um auch nur annähernd eine Klimaneutralität 2030 oder 2035 zu erreichen. Deshalb fordert der Klimaschutzbeirat in Summe 4 weitere Stellen zur gezielten Bearbeitung und Umsetzung der im Antrag genannten Sofortmaßnahmen, Leitprojekte und Perspektivmaßnahmen des Klimaplans.

Zu 1a und 2a:

Die Sofortmaßnahme “Parkraumbewirtschaftungskonzept” ist ebenfalls als Projekt aufgeführt. Parallel zu Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung, die ja u.a. auch Wegfall von Parkplätzen und Erhöhung der Parkgebühren bedeuten können, muss im Sinne eines Push und Pull Verfahrens das ÖPNV-Angebot verbessert werden. Deshalb müssen die Leitprojekte “Taktverdichtung im ÖPNV” und “Busentwicklungsplan” dringend in Angriff genommen werden. Dies gilt insbesondere wegen der langen Vorlaufzeiten für das Taktverdichtungsprojekt, bei dem Fördermittelanträge gestellt, ein Taktverdichtungsplan erarbeitet, neue Busse beschafft und Fahrpersonal gefunden/ausgebildet werden muss. Das eigentliche Ziel des Projekts Taktverdichtung ist es ja, erst das Busangebot zu verbessern und dann die Parkgebühren zu erhöhen.

Die geplante “Mobilitäts-App” soll nach bisherigen Aussagen der Verwaltung zunächst nur die Parkplatzsuche verbessern. Der Klimaschutzbeirat hält das für falsch; es müssen bei der Planung der App von vornherein u.a. Busangebote, Fahrradrouten, Fahrtzeitinformationen verschiedener Verkehrsmittel sowie der Kosten u.a. berücksichtigt werden, um nicht später diese nur als bedienungsunfreundliche Anhängsel zu haben. Daher muss erst das Gesamtkonzept der App festgelegt werden. Zur Bearbeitung dieser **Mobilitätsprojekte ist unbedingt eine zusätzliche Stelle nötig.

Zu 1b und 2b:

Das Leitprojekt 3.1.1.1 Pilotprojekt *Agro-Photovoltaik und die Perspektivmaßnahme 3.1.1.2 Photovoltaik auf Freiflächen sind bisher nicht für 2022 vorgesehen. Da aber neben den Dach-PV-Anlagen auch ein hoher Bedarf an großen PV-Anlagen besteht, um die Klimaziele zu erreichen, müssen sofort umwelt- und baurechtliche Vorprüfungen begonnen werden, wo unter welchen Bedingungen solche Anlagen möglich sind, damit mögliche Investoren für solche Anlagen (z.B. die Stadtwerke, die ja das neue Europa-Quartier über eine solche Anlagen mit Strom versorgen wollen) zügig zu Baugenehmigungen kommen können. Es gibt bei der Energieagentur eine Projektgruppe Freiflächen/Agro-PV, die sich nach der Erarbeitung des Pilot-Projekts Agro-PV für den Klimaplan der Stadt gebildet und die seitdem bereits Informationen zusammenträgt und Aufklärungsarbeit leistet. Es werden sehr bald Bauanträge für derartige Groß-PV-Anlagen und Änderungen von B-Plänen zu bearbeiten sein. Für all diese Arbeiten ist unbedingt eine zusätzliche Stelle nötig.

Zu 1c und 2c:

Zentral für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen der Göttinger BürgerInnen wie z.B. Gebäudesanierung, Errichtung von Dach- und Balkon-PV-Anlagen oder Einbau von Wärmepumpen ist eine gute Beratung. Da es jetzt schon lange Wartelisten für Beratungen bei der Energieagentur oder den Stadtwerken gibt,

die sich mit neuen Regelungen und Förderangeboten der neuen Universitätsbades Bundesregierung noch vergrößern werden, ist dringend eine weitere BeraterInnen-Stelle nötig. Dafür sollen 30.000 Euro in diesem und jeweils 60.000 Euro in den Folgejahren in den HH eingestellt werden. Wo die Stelle am besten angesiedelt wird, soll in Absprache zwischen Energieagentur, Stadtwerken, anderer Partner*innen und der Verwaltung entschieden werden.

Zu 1d und 2d:

Die Entwicklung neuer Klimaschutz-Standards im Neubau und von Leitlinien für Energieeffizienz in kommunalen Liegenschaften ist ein wichtiger Schritt zur drastischen Minderung des Energieverbrauchs in Alt- und Neubauten. Die Stadt Göttingen muss bei der Sanierung mit gutem Bespiel vorangehen und zumindest selbst die angestrebte Sanierungsrate von 4% pro Jahr erreichen. Bisher scheitert die Erhöhung der Sanierungsrate an fehlendem Personal in der Verwaltung. Daher muss für diesen Bereich eine zusätzliche Stelle bzw. 2 halbe Stellen eingerichtet werden.

Zu 1e:

Die Sofortmaßnahme „Ausbau und Optimierung der Göttinger Fernwärme“ ist dabei eines der aufgeführten Projekte. Bevor Festlegungen zum Fernwärme-Ausbau getroffen werden, ist unbedingt eine Wärmeleitplanung (Leitprojekt 3.3.1.1) durchzuführen, da geprüft und festgelegt werden muss, welche Göttinger Gebiete sinnvoll mit Fernwärme und welche mit anderen Heizungsarten in der Zukunft wärmeversorgt werden sollen. Daher muss die Wärmeleitplanung als zusätzliches Ziel aufgenommen werden.

Im Haushaltsplan 2022 werden im Produkthaushalt 5610210 „Nachhaltige Stadtentwicklung“ bzw. in denen der jeweils zuständigen Fachbereiche unter „Ziele“ folgende weitere Ziele aufgenommen: Folgende Leitprojekte bzw. Perspektivmaßnahmen des Klimaplans 2030 werden in Federführung vorbereitet und bearbeitet:

a.

  • 4.3.3.1 „Busentwicklungsplan“
  • 4.3.3.2 „Taktverdichtung im ÖPNV“
  • 4.7.2.1 „Mobilitäts-App“

b.

  • 3.1.1.1 „Pilotprojekt Agro-Photovoltaik“
  • 3.1.1.2 „Photovoltaik auf Freiflächen“

e.

  • 3.3.1.1 „Wärmeleitplanung“

Für die Arbeiten an diesen Projekten sowie den Sofortmaßnahmen 1.4.1.1 „Kampagnen und Beratung der Energieagentur“, 1.2.2.1 „Göttinger Klimaschutz-Standards im Neubau“ und 4.5.2.1 „Parkraummanagement-Konzept“ sowie dem Leitprojekt 2.1.1.1 Leitlinien für Energieeffizienz in kommunalen Liegenschaften“ werden folgende Haushaltsmittel / Personalstellen zusätzlich in den HH-Plan eingestellt:

a.

  • 1 Stelle für die Vorbereitung, Bearbeitung und Umsetzung der Sofortmaßnahme 4.5.2.1 „Parkraummanagement-Konzept“ und der Leitprojekte 4.3.3.1 „Busentwicklungsplan“, 4.3.3.2 „Taktverdichtung im ÖPNV“ und 4.7.2.1 „Mobilitäts-App“

b.

  • 1 Stelle für die Vorbereitung, Bearbeitung und Umsetzung des Leitprojekts 3.1.1.1 „Pilotprojekt Agro-Photovoltaik“ und der Perspektivmaßnahme 3.1.1.2 „Photovoltaik auf Freiflächen“

c.

  • 30.000 Euro (und in den Folgejahren 60.000 Euro) für die Bezahlung von Energieberatung, die bei der Energieagentur, den Stadtwerken oder anderen Dienstleistern beauftragt werden kann.

d.

  • 1 Stelle oder 2 halbe Stellen für die Bearbeitung des Sofortprojekts 1.2.2.1 „Göttinger Klimaschutz-Standards im Neubau“ und dem Leitprojekt 2.1.1.1 Leitlinien für Energieeffizienz in kommunalen Liegenschaften“ sowie der Umsetzung konkreter Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden